Ehrlich währt am längsten – auch beim Immobilienverkauf

Warum Ehrlichkeit beim Immobilienverkauf entscheidend ist – Ein aktuelles Urteil als Mahnung

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist für die meisten Menschen eine der wichtigsten finanziellen Entscheidungen im Leben. Umso mehr kommt es darauf an, dass alle Beteiligten fair, offen und transparent miteinander umgehen. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 23. Mai 2025 (Az.: 13 O 2561/24) zeigt sehr deutlich, welche Konsequenzen es hat, wenn Immobilienmakler:innen diese Grundsätze missachten.

Worum ging es in dem Fall?

feuchter Keller

Ein Immobilienmakler vermittelte einen vermieteten Bungalow, bei dem die Mieter:innen bereits zuvor auf erhebliche Feuchtigkeitsschäden hingewiesen hatten. Als ein Kaufinteressent bei einer Besichtigung ausdrücklich nach Schimmel oder Feuchtigkeit fragte, wurde dies von einer Mitarbeiterin des Maklers verneint – obwohl die Probleme bekannt waren.

Nach dem Kauf stellte der Käufer die Schäden fest und forderte die gezahlte Provision in Höhe von 5.801,25 Euro zurück. Das Gericht gab ihm Recht: Durch das bewusste Verschweigen der Mängel hatte der Makler seine Treuepflicht verletzt und seinen Anspruch auf Provision vollständig verwirkt.

Die Kernaussage des Urteils

Das Landgericht stellte klar:

  • Wer als Makler oder Maklerin bekannte Mängel wie Schimmel oder Feuchtigkeit auf direkte Nachfrage verschweigt, hat keinen Anspruch auf Provision.

  • Das gilt auch dann, wenn die Täuschungshandlung noch vor Abschluss des Maklervertrags erfolgt.
    Eine solche Pflichtverletzung hat sogar Strafcharakter – sie soll Makler:innen zur absoluten Ehrlichkeit anhalten.

  • Im Ergebnis musste der Makler die gesamte Provision plus Zinsen zurückzahlen und die Kosten des Rechtsstreits tragen.

Was bedeutet das für Eigentümer und Käufer?

Das Urteil verdeutlicht, wie wichtig Transparenz im gesamten Vermarktungsprozess ist. Käufer:innen müssen sich darauf verlassen können, dass sie vollständige und richtige Informationen über eine Immobilie erhalten. Eigentümer wiederum haben ein berechtigtes Interesse daran, dass ihre Immobilie seriös vermittelt wird, damit es nach dem Verkauf nicht zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt.

Meine Haltung als Immobilienmakler in Essen

Für mich ist klar: Nur wenn Käufer und Verkäufer gleichermaßen zufrieden sind, ist meine Arbeit erfolgreich.
Das bedeutet:

  • Ich verschweige keine bekannten Mängel.

  • Hinweise von Eigentümern, Mietern oder Dritten nehme ich ernst und dokumentiere sie.

  • Wenn mir etwas nicht bekannt ist, sage ich das offen – anstatt ins Blaue hinein zu spekulieren.

  • Ich lege Wert darauf, dass alle Beteiligten nach Abschluss eines Verkaufs mit einem guten Gefühl auseinandergehen.

Fazit

Das Urteil des LG Oldenburg ist eine deutliche Erinnerung daran, dass Vertrauen und Ehrlichkeit das Fundament unserer Arbeit bilden. Wer bekannte Mängel verschweigt, riskiert nicht nur seinen Provisionsanspruch, sondern auch seinen guten Ruf.

Als Ihr Makler in Essen stehe ich für Transparenz, Fairness und eine Vermittlung, die am Ende sowohl Eigentümer:innen als auch Käufer:innen zufriedenstellt. Denn nur so entsteht eine Win-win-Situation, die Bestand hat.

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